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#veraltet: Blog als Archiv!

Das Weltcafe ist Geschichte. Der Blog bleibt aber noch eine Weile online. Viele Informationen sind natürlich überholt aber vielleicht inspirieren sie ja noch jemanden. Achtet also beim Lesen bitte auf das Veröffentlichungsdatum.

 

Die Beherbergungssteuer kommt - frische Bürokratie für Dresden!

Erstellt von Alexander | | Weltcafe

Dresden erhebt ab 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Darüber hat uns das Steuer- und Stadtkassenamt mit Schreiben vom 12. Juni 2015 pflichtbewusst informiert.

Nach dem Scheitern der Kurtaxe in 2014 versucht der Stadtrat nun also ein anderes Instrument, um an die eingeplanten Mittel zu kommen. Dresden hat sich große Kulturprojekte (Kulturpalast, Kraftwerk Mitte mit Theater Junge Generation und Staatsoperette) vorgenommen, die ja auch mittlerweile Gestalt annehmen. Auch wird viel Geld für Schulen und Kitas gebraucht, weil Kinder zum Glück in Dresden reichlich zur Welt kommen. Soweit so sinnvoll.

Nun reiht sich Dresden in die lange Reihe von Städten ein, die ähnliche Abgaben erheben. Angefangen hatte 2009 Köln mit seiner "Kulturförderabgabe". Rechtlich scheint der Kampf für eine solche Steuer ausgefochten zu sein, solange man beruflich bedingte Übernachtungen von der Steuer befreit (warum auch immer).

Die Stadtverwaltung wollte nicht so richtig ran an eine solche Steuer. So hatten Bündnis 90/Die Grünen Ende 2014 einen Satzungsentwurf vorgelegt, der noch etwas einfacher war als die nun beschlossene Satzung. 

Am Ende dürfte es wohl die komplizierteste und teuerste Beherberungssteuer in Deutschland geworden sein. Mit ca. 6,6% des Brutto-Übernachtungsentgelts übersteigt sie deutlich die "lächerlichen" 5% vom Netto-Übernachtungsentgelt von Berlin oder 5% vom Brutto-Übernachtungsentgelt von Köln.

Eine prozentuale Berechnung wäre aber zu einfach gewesen. Man hat sich auf ein Stufensystem festgelegt. Das macht jetzt ein bisschen mehr Mathematik nötig, um den richtigen Steuerbetrag für den Gast zu ermitteln.

Zum Beispiel:

Zwei Erwachsene übernachten eine Nacht für 40 € im Doppelzimmer. Die "Bemessungsgrundlage" ist also 40 € / 2 Personen = 20 € / Person. Von 0 bis 30  EUR beträgt die Steuer 1 € / Person. Insgesamt zahlen die Gäste also 2 € oder 5%. Hätte man nun fälschlicherweise einfach die 40 € als Bemessungsgrundlage genommen, hätten die Gäste 3 € bzw. 7,5% zahlen müssen. Ich möchte nicht wissen, wie oft das falsch berechnet werden wird.

Jetzt bleiben die Gäste eine zweite Nacht. Die Bemessungsgrundlage ist nun 40 € / Person. Die Gäste zahlen insgesamt 6 € bzw. 7,5%.

D.h. in diesem Fall beträgt die Beherbergungssteuer in der ersten Nacht 2 € und in der zweiten Nacht 4 €. Gerade im unteren Preisbereich ergeben sich also an den Stufen kuriose Ergebnisse. Die Intention war sicher, günstige Übernachtungen in Hostels und Jugendherbergen zu entlasten.

Positiv ist die Befreiung von Kindern und schwerbehinderten Menschen (>80%). Die Berechnung macht das allerdings nicht einfacher. Ein Berechnungsbeispiel fehlt dazu leider. Ich interpretiere das wie folgt:

Eine Familie (2 Erwachsene mit 2 Kindern unter 18 Jahren) zahlt für 3 Nächte z.B. 330 €. Pro Person wären das 82,50 €. Die Erwachsenen müssen demnach eine Beherbergungssteuer von 5 € / Person zahlen. Richtig? Ich hoffe es.

Auf langfristige Übernachtungen von 3 und mehr Wochen geht die Satzung leider nicht ein. Da ist beim Abschreiben etwas unter den Tisch gefallen. Berlin kennt eine Grenze von 21 Tagen, Köln von 2 Monaten und selbst die Dresdner Kurtaxe wurde längstens 30 Tage am Stück erhoben.

Dafür sind erfreulicherweise Kleinstbetriebe mit maximal 5 Betten befreit. Bei der Kurtaxe durften auch diese den Abrechnungs- und Erhebungsspaß mitmachen.

Befreiung

Aus beruflichen Gründen kann man sich von der Beherbergungssteuer befreien lassen. Dazu ist allerdings eine Bestätigung des Arbeitgebers nötig, aus der der Name, das Geburtsdatum und der Übernachtungszeitraum hervorgehen. Dafür gibt es fertige Formulare. Selbstständige und Freiberufler können sich die Bestätigung selbst ausstellen.

Abrechnung

Eingezogen wird die Steuer vom Beherbergungsbetrieb. Der muss sie dann auch monatlich mit der Stadt abrechnen und überweisen. Das Verfahren funktionierte mit der Kurtaxe ja schon; nur dass jetzt das Abrechnungsformular wegen der o.g. Stufen komplizierter geworden ist.

ToDo

Ich werde jetzt in den nächsten Tagen alle Gäste anschreiben, die schon für die Zeit nach dem 1. Juli gebucht haben, und sie über die neue Steuer informieren. Natürlich werde ich auch die Steuer schon ausrechnen, damit wir nicht erst bei der Bezahlung damit anfangen müssen.

Ich freue mich auf dieses Stück wunderbare Bürokratie und bin gespannt, wie viele Monate sie Bestand haben wird. ;-)